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Förderbekanntmachung "Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" : Datum:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bestärkt mit der Förderung von insgesamt 120 Mio. EUR interessierte überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) darin, innovative, ausbildungsbezogene Konzepte zu erproben und umzusetzen, um exzellente Bildungsarbeit zu ermöglichen. Die Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich!

Glühbirne

Mit der "Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mittel für die Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) zur Verfügung. Die Förderinitiative richtet sich an Träger überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS). Diese erhalten die Möglichkeit, Konzeptideen einzureichen, mit denen sie ihre ÜBS zu exzellenten Lehr-/Lernorten weiterentwickeln wollen. Die einzureichenden konzeptionellen Vorhaben sollen das Ziel verfolgen, die Qualität überbetrieblicher Ausbildung zu steigern und weiterzuentwickeln, auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden. Des Weiteren besteht ausdrücklich die Möglichkeit, Erkenntnisse und Erfahrungen aus internationalen Kooperationen in die einzureichenden Vorhaben einfließen zu lassen.

Gefördert werden Projekte von ÜBS, die in Einzel- oder Verbundvorhaben Konzepte und Angebote entwickeln, die nach erfolgreicher Erprobung nachhaltig im System der überbetrieblichen Ausbildung und dem Bildungsangebot von ÜBS verankert werden können. ÜBS können in Zusammenarbeit mit (über-)regionalen und/oder branchenspezifischen Akteuren und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise innovative Ansätze für die ÜBA konzipieren und erproben.

Die Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate. Der Beginn der Förderung von Vorhaben ist für den 01. Oktober 2024 vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln des Bundes beträgt in der Regel je Vorhaben 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt (Skizzenphase und Antragsphase). Die Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich!

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